Zugverspätung: Ab wann gibt es Geld zurück?
60 Minuten, 120 Minuten, 20 Minuten — welche Schwelle für dich gilt, hängt vom Ticket ab. Die Fristen und Beträge im Überblick.
Es gibt nicht eine Schwelle, sondern mehrere — je nachdem, welches Ticket du hast. Das ist der Hauptgrund für die Verwirrung.
Mit Einzelfahrkarte
Hier zählt ein Anteil des Fahrpreises, gemessen an der Ankunft am Zielort:
- Ab 60 Minuten: 25 % des Fahrpreises
- Ab 120 Minuten: 50 % des Fahrpreises
Jede Verspätung wird einzeln betrachtet. Zusammenzählen ist hier nicht vorgesehen.
Mit Zeitkarte
Bei Monats-, Jahres- oder Deutschlandticket gibt es keinen Anteil am Fahrpreis — der ließe sich pro Fahrt gar nicht bestimmen. Stattdessen gilt eine Pauschale je voller Stunde Verspätung:
| Zeitkarte | Pauschale | Sammeln ab 20 min |
|---|---|---|
| Deutschlandticket | 1,50 € | ja |
| Zeitkarte Nahverkehr, 2. Klasse | 1,50 € | ja |
| Zeitkarte Nahverkehr, 1. Klasse | 2,25 € | ja |
| Zeitkarte Fernverkehr, 2. Klasse | 5,00 € | ja |
| Zeitkarte Fernverkehr, 1. Klasse | 7,50 € | ja |
| BahnCard 100, 2. Klasse | 10,00 € | nein |
| BahnCard 100, 1. Klasse | 15,00 € | nein |
Die dritte Spalte ist für Pendler die wichtigste: Mit Zeitkarte darfst du Verspätungen ab 20 Minuten sammeln und addieren. Je volle Stunde in der Summe gibt es eine Pauschale. Nur die BahnCard 100 ist davon ausgenommen — dort zählen ausschließlich Einzelfälle ab 60 Minuten, dafür mit deutlich höheren Beträgen.
Was immer gilt
- Gemessen wird am Ziel. Nicht die Abfahrt, nicht ein Zwischenhalt, nicht der einzelne verspätete Zug. Entscheidend ist, wann du tatsächlich ankommst — auch wenn die Verspätung durch einen verpassten Anschluss entstanden ist.
- Unter 4 € wird nicht ausgezahlt. Diese Bagatellgrenze gilt unabhängig vom Ticket.
- Der Anspruch besteht unabhängig von der Ursache. Ob Signalstörung, Personalmangel oder Bauarbeiten — für die Entschädigung spielt der Grund keine Rolle.
Was du nachweisen musst
Der Anspruch nützt nichts ohne Beleg. Verlangt werden Datum, Zugnummer, planmäßige und tatsächliche Ankunftszeit. Eine Erinnerung wie „war letzte Woche mal ziemlich spät" reicht nicht.
Wie du das Formular korrekt ausfüllst, steht im Artikel Das Fahrgastrechte-Formular richtig ausfüllen.
Dieser Text erklärt die Regeln allgemeinverständlich und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Beförderungsbedingungen des jeweiligen Verkehrsunternehmens.
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